Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GOcon GmbH Gerold Ohlendorf Consulting, Königstraße 76, D-32760 Detmold, im Folgenden: GOcon


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der GOcon und dem Kunden („der Kunde“). Soweit der Kunde über eigene AGB verfügt, werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn GOcon deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Übrigen werden die AGB des Kunden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn GOcon nicht ausdrücklich widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt. Individualabreden der Parteien gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Tätigkeiten von GOcon

2.1. GOcon erbringt für den Kunden Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Im Rahmen der unterstützenden Beratung in den Projekten liegt die Verantwortung für den Projekterfolg beim Kunden. Entwicklungsleistungen, insbesondere zur Softwareentwicklung schudelt GOcon vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in der jeweiligen Beauftragung nicht.

2.2. Die im Einzelnen von GOcon zu erbringenden Tätigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. GOcon wird den erteilten Auftrag nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung durchführen. Im erforderlichen Umfang ist GOcon berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages auch anderer Personen zu bedienen.

2.3. GOcon erbringt seine Tätigkeiten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im jeweiligen Auftrag werktags von 08 Uhr bis16 Uhr, Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage und solcher des Landes NRW. Soweit erforderlich, wird GOcon seine Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Darüber hinaus ist GOcon in der Wahl der Leistungszeit und des Leistungsorts frei.

3. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

3.1. Die Parteien erkennen an, dass die Rechte an den von GOcon im Rahmen ihrer Tätigkeiten genutzten Know-How, Verfahren, Texte und Grafiken im Verhältnis der Parteien untereinander ausschließlich mangels abweichender Vereinbarungen in der jeweiligen Beauftragung GOcon zustehen.

3.2. Ein von GOcon ausgearbeiteter Beratungsvorschlag nebst Anlagen sowie zusätzlich erteilte Empfehlungen und Hinweise darf der Kunde ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder Publizierung des Beratungsvorschlages ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GOcon zulässig.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Von dem zwischen dem Kunden und der GOcon GmbH vereinbarten Honorar und dem ggfs. vereinbarten Ersatz von Auslagen sind grundsätzlich 50% bei Auftragserteilung, und 50% bei Projektabschluss ohne Abzug fällig, wenn keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich, falls nicht explizit angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  Abschlags- oder Vorschusszahlungen können vereinbart werden. Gegen Forderungen der GOcon GmbH können nur unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aufgerechnet werden oder für ein Zurückbehaltungsrecht herangezogen werden. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er die ausstehende Forderung der GOcon GmbH mit 3 % über den jeweilig gültigen Leitzinssatz der EZB zu verzinsen. Die GOcon GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

5. Haftung

5.1. GOcon wird alle Sorgfalt auf eine sinnvolle Durchführung der Tätigkeiten verwenden und sich um die Erreichung des jeweils angestrebten Ergebnisses bemühen.

5.2. GOcon erstellt seine Analysen und die daraus resultierenden Vorschläge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Analysen basieren auf den vom Kunden angegebenen Daten und Informationen. GOcon haftet daher nicht für falsche Schlussfolgerungen, die sich aus der Angabe und Verwendung unzutreffender oder unvollständiger Daten und Informationen ergeben, die vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

5.3. Die Haftung von GOcon für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder (b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

5.4. Haftet GOcon gemäß Ziffer 5.3 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Schadensersatzhaftung von GOcon auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insgesamt ist die Haftung in diesen Fällen auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.

5.5. Die vorstehende Haftungsbegrenzung nach Ziffern 5.3 und 5.4 gilt nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Klarstellend wird festgehalten, dass GOcon keine Garantie übernimmt.

6. Geheimhaltung und Referenznennnung

6.1. GOcon wird alle Informationen, Unterlagen und sonstige Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhält, nur zur Durchführung des Auftrags verwenden.

6.2. Vertrauliche Informationen dürfen von GOcon Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden offengelegt werden. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Eine Offenlegung ist unabhängig von einer Zustimmung erlaubt, wenn sie aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen, behördlicher Anordnungen oder rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen erfolgt.

6.3. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist GOcon berechtigt, den Kunden und/oder dessen Marken bzw. Logos als Referenzkunden öffentlich zu nennen.

7. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, mit Mitarbeitern, die die GOcon für den Auftrag eingesetzt hat, innerhalb eines Jahres nach Beendigung des jeweiligen Auftrags keine Arbeits/Anstellungsverträge ohne vorherige Zustimmung der GOcon anzubieten/abzuschließen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, wenn die Parteien im Auftrag nicht eine bestimmt Laufzeit vereinbaren.

8.2. Bei einem Vertrag ohne feste Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn möglich.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.4. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit den Zahlungen wiederholt in Verzug gerät und wenigstens zwei Mahnungen von GOcon, die für die Erfüllung eine angemessene Frist setzen, fruchtlos verstreichen lässt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

9.2. Es gilt deutsches Recht.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von GOcon, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Stand: September 2021